Mitwirkungsverfahren für Projekt Sondernutzungsplan Stadelwiesbach, Untereggen
Der Gemeinderat Untereggen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Planerlass im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Sondernutzungsplan Stadelwiesbach, und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, sGS 731.1).
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Die Projektunterlagen sind vom 29. April 2026 bis 29. Mai 2026 auf der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Untereggen einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei oder per Email an info@untereggen.ch eingereicht werden.
Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung.