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Projekt Schulergänzende Betreuung weit fortgeschritten

Die Projektgruppe schulergänzende Betreuung hat dem Gemeinderat einen Zwischenbericht über den Projektfortschritt erstattet. Der Gemeinderat hat den Zwischenbericht genehmigt und verschiedene Beschlüsse gefasst.

Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit der Änderung des Volksschulgesetzes tritt am 12. August 2024 die Pflicht zum Angebot von schulergänzender Betreuung in Form von Tagesstrukturen in Kraft. Das Angebot ist bei entsprechendem Bedarf von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr während der Schulwochen sowie während mindestens acht Wochen der Schulferien zur Verfügung
zu stellen.

Lokalität
Die Projektgruppe hat verschiedene Möglichkeiten für die Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung geprüft. Die schulergänzende Betreuung wird grundsätzlich im Kindergarten im Hof geführt. Die gemeinsame Nutzung mit dem Kindergarten im Rank wird laufend mit dem Schulbetrieb erörtert. Einzelne weitere Lokalitäten kommen in Frage, wenn sehr viele Anmeldungen erfolgen und ältere und jüngere Kinder getrennt werden müssen. 

Stellenplan
Die von der Projektgruppe anfänglich durchgeführte Bedarfsumfrage hat ergeben, dass 1 - 3 Kinder die Morgenbetreuung besuchen würden. Für die Mittagsbetreuung wurde ein Bedarf von 13 - 21 Kinder je nach Wochentag und für die Nachmittagsbetreuung ein solcher von 2 - 14 angemeldet. Die Projektgruppe rechnete für die Planung mit rund 2/3 der Zahlen gemäss Bedarfsumfrage. Diese ergäbe folgenden Stellenplan: Leitung 60 % sowie zwei Mitarbeitende mit je 40 %. Anstellungen sollen erst vorgenommen werden, wenn der Bedarf aufgrund der definitiven Anmeldungen bekannt ist - mit Ausnahme der Leitung in Bezug auf Stunden für die Vorbereitungen. Um den genauen Bedarf ab August 2024 zu kennen werden die Eltern bis Anfang Dezember 2023 über das Angebot und die Tarife informiert. Anmeldungen für das erste Betriebssemester sind bis Ende Januar 2024 vorzunehmen. So kann die Rekrutierung des erforderlichen Personals rechtzeitig erfolgen. 

Stellenausschreibung für Leitung
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Projektgruppe beschlossen, die Stellenausschreibung für die Leitung der schulergänzenden Betreuung sofort vorzunehmen, damit die künftige Leitung bei den weiteren Vorbereitungsarbeiten ab Februar 2024 (Einrichtung, Anstellung weitere Mitarbeitende, Erarbeitung Qualitätskonzept) in einer stundenweisen Anstellung mitwirken kann. Die Stellenausschreibung ist auch in diesem Mitteilungsblatt auf Seite 17 zu finden.
Die Anstellung erfolgt durch die Bildungskommission. 

Verpflegung
Im Vordergrund steht, dass das Mittagessen mittels Catering durch eine Grossküche eingekauft wird. Alternativ kommt auch ein örtliches Catering oder das Kochen in den Räumen der schulergänzenden Betreuung in Frage, insbesondere bei sehr wenigen Teilnehmenden an der Mittagsbetreuung. Die Mittagsbetreuung kann nur mit Mittagessen gebucht werden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen entfällt bei einem Angebot einer Mittagsbetreuung die Pflicht der Gemeinde für den Schulbusbetrieb. Das Morgenessen, Znüni und Zvieri werden in der
schulergänzenden Betreuung zubereitet.

Name: Rabennest
Zur Identifikation bei Eltern sowie Schülerinnen und Schüler soll die schulergänzende Betreuung einen Namen tragen. Der Name wurde in einem Wettbewerb bei den Schülerinnen und Schülern der aktuellen 5./6. Klasse ermittelt. Aus 65 Vorschlägen wurde der Namensvorschlag von Leandra Fritz und Elena Akeret ausgewählt: Rabennest. Die Projektgruppe hat auch ein frisches, kindgerechtes Erscheinungsbild erarbeitet. Die Gewinnerinnen haben einen Kino-Gutschein mit Popcorn erhalten.

Kosten für Eltern / Tarif
Die Projektgruppe hat sich bei der Tarifgestaltung an ähnlichen, heute noch freiwillig angebotenen Tagesstrukturen von Gemeinden in der Region orientiert. Es war dabei der Projektgruppe ein Anliegen, die Beiträge zahlbar zu halten, aber auch einen gewissen Grad an Selbstfinanzierung des Angebotes zu erreichen. Der Gemeinderat hat den Tarif für das erste Betriebsjahr für folgende Module beschlossen: 

Morgenbetreuung (07.00 - 08.00 Uhr)
Mittagsbetreuung (11.40 - 13.30 Uhr)
Nachmittagsbetreuung 1 (13.30 - 15.10 Uhr)
Nachmittagsbetreuung 2 (15.10 - 18.00 Uhr)
Ferienbetreuung ganzer Tag (07.00 - 18.00 Uhr)

Das kantonale Gesetz über Beiträge für Familien und schulergänzende Kinderbetreuung sieht Beiträge vor, welche den Gemeinden ausbezahlt werden, aber den Eltern zur Reduktion der Tarife ausgerichtet werden müssen. Die Gemeinden sind frei, wie sie die kantonalen Beiträge weitergeben. Unter Vorbehalt  der Zustimmung des St. Galler Volkes zum Nachtrag des Gesetzes über Beiträge an familien und schulergänzende Betreuung sind Beiträge in der Höhe von Fr. 24'600 zu erwarten. Ebenfalls unterstützt sollen damit auch Eltern werden, welche
ihre Kinder in Tagesfamilien betreuen lassen. Dafür ist ein tiefer vierstelliger Betrag reserviert worden. Im Tarif für das erste Betriebsjahr sind die Kantonsbeiträge auf die einzelnen Modultarife verteilt worden.

Der Tarif für die einzelnen Module berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern durch die Abstufung nach Einkommensklassen (massgebend ist das für die Berechnung der IPV-Berechtigung massgebende Einkommen). Das Angebot
soll unter Berücksichtigung der Kantonsbeiträe attraktiv sein.

Der Tarif kann zusammen mit weiteren Unterlagen zur schulergänzenden Betreuung auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. 

Kosten für die Gemeinde / Bundessubventionen
Der Bund richtet für die schulergänzende Betreuung eine Anschubfinanzierung aus. Die Bedingungen und die Berechnung der Subvention sind komplex. Gemäss den Berechnungen der Projektgruppe ist mit Bundesbeiträgen für die ersten drei Jahre sinkend von 18'000 bis 7'500 Franken zu rechnen.

Die Projektgruppe hat ein Budget für das Einführungsjahr 2024 sowie die Folgejahre erarbeitet. Dieses rechnet bei einem jährlichen Aufwand von rund
95'000 Franken für Personal, rund 52'000 Franken für Verpflegung und weiteren Aufwände von rund 7'000 Franken und Elternbeiträgen von 85'000 Franken sowie der Bundesbeiträge von 18'000 Franken mit Nettokosten für die Gemeinde von rund 51'000 Franken, was knapp zwei Steuerfuss-Prozente ausmacht.

Im Budget 2024 sind die räumliche Einrichtung und vorgängige Personalkosten einzurechnen, dafür erst 5 Betriebsmonate.

Reglement
Die Regelungen für die schulergänzende Betreuung sind allgemeinverbindlich. Sie sind  deshalb in einem Reglement zu regeln, welches dem fakultativen Referendum untersteht. Der von der Projektgruppe erarbeitete Reglementsentwurf umfasst Bestimmungen über Kompetenzen (z.B. Tarif: Gemeinderat, Anstellung: Bildungskommission), Betriebszeiten/
Module, Anmeldung, Kündigung, Verpflegung und Qualitätskonzept. Der vorliegende Reglementsentwurf steht auf der Website der Gemeinde zum Herunterladen zur Verfügung. Eltern und weitere Interessierte haben die Möglichkeit, dem Gemeinderat bis 31. Januar 2024 Anregungen und Änderungwünsche mitzuteilen. Der Erlass des Reglementes und die Durchführung des fakultativen Referendums ist im Frühjahr 2024 vorgesehen.

Anmeldung für Schuljahr 2024/2025
Die Eltern werden bis Anfang Dezember informiert  und Ihnen die Möglichkeit geboten, Ihr/e Kind/er für die schulergänzende Betreuung in Kenntnis des Tarifes für die verschiedenen Module bis Ende Januar 2024 für das erste Semester des Schuljahres 2024/2025 anzumelden. Die Anmeldung ist für das erste Semester verbindlich.

Auf der Website der Gemeinde stehen folgende Unterlagen zur schulergänzenden Betreuung zum Herunterladen zur Verfügung:
– Zwischenbericht der Projektgruppe
– Tarif für das erste Betriebsjahr
– Entwurf Reglement über die schulergänzende Betreuung


Dokumente Zwischenbericht der Projektgruppe mit Beschlüssen des Gemeinderates.docx (pdf, 191.7 kB)
schulergänzende Betreuung Reglement Entwurf zH Gemeinderat (pdf, 161.5 kB)
Tarif mit Vergünstigungen Kanton 2024-2025 (pdf, 433.0 kB)


Datum der Neuigkeit 17. Nov. 2023

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