Willkommen auf der Website der Gemeinde Untereggen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Druck VersionPDF

Benützungsreglement für Schulanlagen und Videoüberwachung erlassen / Referendumsverfahren

Das geltende Benützungsreglement für die Schulanlagen wurde noch von der damaligen Schulgemeinde erlassen. Die Anwendung in den letzten Jahren hat verschiedene Mängel und Unklarheiten aufgezeigt. Eine Neufassung des Reglementes drängte sich auf. Der zugehörige Gebührentarif musste durch Änderungen / Erweiterungen des Angebotes in den letzten Jahren ebenfalls überarbeitet werden. Der Beschluss des Gemeinderates, ortsansässigen Vereinen bei öffentlichen Anlässen die Anlagen unentgeltlich zu überlassen, hat noch Regelungsbedarf über den Umfang der Unentgeltlichkeit gezeigt. Das neue Reglement regelt unter anderem das Vorrecht des Schulbetriebs vor Vermietungen an Vereine oder Private. Es hält Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mieter für einzelne Veranstaltungen oder Dauerbelegungen fest. Es sieht auch eine Bewilligungspflicht für Events mit einem Benutzerkreis ab 10 Personen auf der Schulanlage vor. Ebenso werden Sperrzeiten und Einschränkungen zum optimalen Einsatz von Heizenergie geregelt. Gebäude, Aussenanlagen und Inventar soll interessierten Vereinen und Privaten im Rahmen des Reglementes zur Verfügung stehen, da sie aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden.

Die damalige Schulgemeinde hat ein Reglement über die Videoüberwachung erlassen. Dieses genügt den heutigen rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes nicht mehr. Zudem kann es für Videoüberwachungen ausserhalb des Schulareals nicht angewendet werden (z.B. für die neue Videoüberwachung der Recycling-Sammelstelle Mittlerhof, welche mit dem Budget 2022 beschlossen und kürzlich installiert wurde). Die Regelungen über die Videoüberwachung soll ins neue Reglement über die Benützung der Schulanlage integriert werden, weil der grösste Teil der Videoüberwachungen auf der Schulanlage installiert sind und den ähnlichen Benützerkreis berühren. Das neue Reglement hält die Rechte und Pflichten der Gemeinde bezüglich Datensicherheit und Datenschutz fest. Neu ist für jeden Standort einer Videoüberwachung die Publikation einer Allgemeinverfügung im Mitteilungsblatt und auf der Publikationsplattform erforderlich. Darin wird für jede Videoaufnahme der Zweck, das überwachte Gebiet, die Dauer, die Visionierung, die Datensicherheit und die Aufbewahrung festgehalten. In den letzten Jahren war kein Vandalismus mehr an den Gemeindeanlagen zu beklagen, was den Gemeinderat freut. Für den Fall, dass wieder Kontrollen nötig sind, sollen die rechtlichen Grundlagen für die Videoüberwachung dem geltenden Recht entsprechen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen gewahrt werden.

Der Gemeinderat hat den Entwurf für das neue Reglement und den neuen Gebührentarif im Mitteilungsblatt vom Juli 2023 bekannt gemacht. Es wurde auch den Vereinen zur Vernehmlassung zugestellt. An der Orientierungsversammlung für Vereine am 11. September 2023 wurden die Unterlagen ebenfalls vorgestellt und Fragen von den Vereinsvertretern beantwortet. Der Gemeinderat hat am ursprünglichen Entwurf eine Änderung vorgenommen. Die Frist bis zur Löschung von Videoaufnahmen, welche nicht für eine strafrechtliche Verfolgung dienen, wurde im Entwurf auf 100 Tage festgesetzt. Die automatische Lösung erfolgt aus technischen Gründen bereits nach 90 Tagen. Dies wurde im Reglement angepasst. Es sind während der Vernehmlassungsfrist keine Eingaben aus der Bevölkerung oder den Vereinen eingegangen. Im übrigen entspricht das nun vom Gemeinderat erlassene Reglement dem Vernehmlassungsentwurf. Für das fakultative Referendum wird auf das Inserat im Anhang verwiesen. Der Gebührentarif wird im Anschluss vom Gemeinderat in der Form gemäss Vernehmlassung erlassen.


Dokumente Referendum Benützung der Schulanlage und Videoüberwachung (pdf, 55.0 kB)
Reglement über die Benützung der Schulanlage und Videoüberwachung Referendumsvorlage (pdf, 139.3 kB)


Datum der Neuigkeit 13. Okt. 2023

Seitenanfang