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Regelung für Oberstufen-Schulgelder dem Referendum unterstellt

Die Schule Untereggen führt Kindergarten und Primarschule. Die Oberstufe kann aufgrund von entsprechenden Verträgen die städtischen Sekundarschulen, die «flade» und die Oberstufe Goldach besucht werden. In begründeten Ausnahmefällen übernimmt die Gemeinde auch das Schulgeld für private Oberstufen bis zur Höhe des Schulgeldes für die günstigste Oberstufe der Vertragsschulen. Diese Regelung ist von allgemeinverbindlicher Natur und damit wird dafür ein Reglement benötigt, welches dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, hat der Gemeinderat auf Antrag der Bildungskommission das entsprechende Reglement erlassen. Inhaltlich entspricht das Reglement der geltenden Regelung. Neu muss die Höhe des Beitrages der Gemeinde an private Oberstufen in begründeten Ausnahmefällen bei Änderung im Mitteilungsblatt und dauerhaft auf der Website der Schule publiziert werden. Für das fakultative Referendum wird auf das Inserat im Anhang verwiesen.


Dokumente Referendum Reglement über Beiträge an Schulgelder und Fahrtkosten beim Besuch auswärtiger Schulen (pdf, 55.1 kB)
Reglement über Beiträge an Schulgelder und Fahrtkosten beim Besuch auswärtiger Schulen Referendumsvorlage (pdf, 118.9 kB)


Datum der Neuigkeit 13. Okt. 2023

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