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Schleppschlauchobligatorium ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 muss Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung
unter 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausgebraucht werden, wenn diese Fläche auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektaren beträgt (Schleppschlauch-Obligatorium). Grundsätzlich muss Gülle, unabhängig von der Ausbringtechnik, möglichst unter idealen Witterungs-, Vegetations und Bodenbedingungen ausgebracht werden. Auf schriftliches Gesuch hin können die Gemeinden technisch oder betrieblich begründete Ausnahmen
für einzelne Flächen gewähren. Die Gemeinde Untereggen hat den Kontrolldienst KUT AG für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion in Flawil für die Überprüfung solcher Gesuche und den Entscheid beauftragt. Diese Stelle verfügt über die fachlichen Voraussetzugen und ist den Inhaber der Landwirtschaftsbetriebe von anderen Kontrollen bekannt.

Gemeinderatskanzlei



Datum der Neuigkeit 15. Sept. 2023

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