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Strassenplan und Fuss-, Wander- und Radwegplan: Auflage

Der Gemeindestrassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden aktualisiert. Die beiden Erlasse liegen öffentlich auf.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Es gilt, Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten «Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
verpflichtend.

Der Kanton St. Gallen beauftragte die Gemeinden, ein solches ÖREB-Kataster aufzubauen. Dieses wird u.a. auch darüber Auskunft geben, auf welchem Grundstück welche Strasse oder welcher Weg mit welcher Klasse verläuft. Deshalb liess der Gemeinderat den Gemeindestrassenplan aus dem Jahr 1990, damals noch von Hand gezeichnet, überprüfen.
Verschiedene Strassen und Wege stimmen nicht mehr mit der Wirklichkeit bzw. den effektiven
Strassenverläufen und Strassengrenzen überein.

Zusätzlich aktualisierte der Gemeinderat den Fuss-, Wander- und Radwegplan. Dieser Plan stellt das Verbindungsnetz für Spaziergänger, Wanderer und Velofahrer innerhalb der Quartiere und auch in der Region dar.

Der revidierte Strassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden im Jahr 2020 im Mitteilungsblatt und an einer öffentlichen Orientierungsversammlung erläutert. Für die Planunterlagen wurde ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Dabei sind acht Eingaben eingegangen.

Der Gemeinderat hat in der seither vergangenen Zeit die Priorität bei der Revision der Ortsplanung gesetzt, weil diese vereinzelt Einfluss auf die Klassierungen im Strassenplan hat. Inzwischen wurden Zonenplan und Baureglement dem Kanton zur Genehmigung gesandt. Der Gemeinderat hat nun die Eingaben im Mitwirkungsverfahren zum Strassenplan erörtert und entschieden, ob und wie diese im Strassenplan berücksichtigt werden. Eine Eingabe
führte zu einem Teilstrassenplanverfahren, welches bereits erledigt ist und auch im revidierten Strassenplan berücksichtigt ist (Umlegung Wandweg und Neuklassierung als Gemeindeweg 2. Klasse). Drei Eingaben führten zu geringfügigen Änderungen am Strassenplan und am Fuss-, Wander- und Radwegplan. Vereinzelte Änderungen wurden auch am Verzeichnis zum Strassenplan vorgenommen. In fünf Fällen führten zwischenzeitliche Sachverhalte aus anderen Verfahren oder Feststellungen zu geringfügigen Änderungen am Strassenplan. Der neue
Strassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan werden öffentlich aufgelegt und das Verzeichnis zum Strassenplan, welches insbesondere regelt, welcher Gemeindebeitrag an den Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse bezahlt werden soll, bekannt gemacht.


Auszug aus dem neuen Strassenplan
Auszug aus dem neuen Strassenplan
Dokumente Strassenplan_Öffentliche_Auflage.pdf (pdf, 3053.2 kB)
Fuss-,_Wander-_und_Radwegplan_Öffentliche_Auflage.pdf (pdf, 3210.9 kB)
Strassenplan_und_Fuss-,_Wander-_und_Radwegplan_Planungsbericht.pdf (pdf, 349.5 kB)
Strassenplan_und_Fuss-,_Wander-,_und_Radwegplan_öffentliche_Auflage.pdf (pdf, 88.8 kB)
Verzeichnis_zum_Strassenplan_Bekanntmachung.pdf (pdf, 1010.5 kB)


Datum der Neuigkeit 29. Aug. 2023

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