Strassenplan und Fuss-, Wander- und Radwegplan: AuflageDer Gemeindestrassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden aktualisiert. Die beiden Erlasse liegen öffentlich auf. Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Es gilt, Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten «Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Der Kanton St. Gallen beauftragte die Gemeinden, ein solches ÖREB-Kataster aufzubauen. Dieses wird u.a. auch darüber Auskunft geben, auf welchem Grundstück welche Strasse oder welcher Weg mit welcher Klasse verläuft. Deshalb liess der Gemeinderat den Gemeindestrassenplan aus dem Jahr 1990, damals noch von Hand gezeichnet, überprüfen. Zusätzlich aktualisierte der Gemeinderat den Fuss-, Wander- und Radwegplan. Dieser Plan stellt das Verbindungsnetz für Spaziergänger, Wanderer und Velofahrer innerhalb der Quartiere und auch in der Region dar. Der revidierte Strassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden im Jahr 2020 im Mitteilungsblatt und an einer öffentlichen Orientierungsversammlung erläutert. Für die Planunterlagen wurde ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Dabei sind acht Eingaben eingegangen. Der Gemeinderat hat in der seither vergangenen Zeit die Priorität bei der Revision der Ortsplanung gesetzt, weil diese vereinzelt Einfluss auf die Klassierungen im Strassenplan hat. Inzwischen wurden Zonenplan und Baureglement dem Kanton zur Genehmigung gesandt. Der Gemeinderat hat nun die Eingaben im Mitwirkungsverfahren zum Strassenplan erörtert und entschieden, ob und wie diese im Strassenplan berücksichtigt werden. Eine Eingabe ![]() Auszug aus dem neuen Strassenplan
Datum der Neuigkeit 29. Aug. 2023
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