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Vernehmlassung für Reglement über die Benützung der Schulanlage und Videoüberwachung im öffentlichen Raum und Gebührentarif

Das geltende Benützungsreglement für die Schulanlagen wurde noch von der damaligen Schulgemeinde erlassen. Die Anwendung in den letzten Jahren hat verschiedene Mängel und Unklarheiten aufgezeigt. Eine Neufassung des Reglementes drängte sich auf. Der zugehörige Gebührentarif musste durch Änderungen / Erweiterungen des Angebotes in den letzten Jahren ebenfalls überarbeitet werden. Der Beschluss des Gemeinderates, ortsansässigen Vereinen bei öffentlichen Anlässen die Anlagen unentgeltlich zu überlassen, hat noch Regelungsbedarf über den Umfang der Unentgeltlichkeit gezeigt. Das neue Reglement regelt unter anderem das Vorrecht des Schulbetriebs vor Vermietungen an Vereine oder Private. Es hält Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mieter für einzelne Veranstaltungen oder Dauerbelegungen fest. Es sieht auch eine Bewilligungspflicht für Events mit einem Benutzerkreis ab 10 Personen auf der Schulanlage vor. Ebenso werden Sperrzeiten und Einschränkungen zum optimalen Einsatz von Heizenergie geregelt. Gebäude, Aussenanlagen und Inventar soll interessierten Vereinen und Privaten im Rahmen des Reglementes zur Verfügung stehen, da sie aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden.

Die damalige Schulgemeinde hat ein Reglement über die Videoüberwachung erlassen. Dieses genügt den heutigen rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes nicht mehr. Zudem kann es für Videoüberwachungen ausserhalb des Schulareals nicht angewendet werden (z.B. für die neue Videoüberwachung der Recycling-Sammelstelle Mittlerhof, welche mit dem Budget 2022 beschlossen und kürzlich installiert wurde). Die Regelungen über die Videoüberwachung soll ein ins neue Reglement über die Benützung der Schulanlage integriert werden, weil der grösste Teil der Videoüberwachungen auf der Schulanlage installiert sind und den ähnlichen Benützerkreis berühren. Das neue Reglement hält die Rechte und Pflichten der Gemeinde bezüglich Datensicherheit und Datenschutz fest. Neu ist für jeden Standort einer Videoüberwachung die Publikation einer Allgemeinverfügung im Mitteilungsblatt und auf der Publikationsplattform erforderlich. Darin wird für jede Videoaufnahme der Zweck, das überwachte Gebiet, die Dauer, die Visionierung, die Datensicherheit und die Aufbewahrung festgehalten. In den letzten Jahren war kein Vandalismus mehr an den Gemeindeanlagen mehr zu beklagen, was den Gemeinderat freut. Für den Fall, dass wieder Kontrollen nötig sind, sollen die rechtlichen Grundlagen für die Videoüberwachung dem geltenden Recht entsprechen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen gewahrt werden.

Der Gemeinderat hat das neue Reglement und den neuen Gebührentarif zu Handen einer Vernehmlassung bei der Bevölkerung und den Vereinen verabschiedet. Das Reglement bedarf der Unterstellung unter das fakultative Referendum, da es allgemeinverbindliche Bestimmungen enthält. Der Gebührentarif kann im Anschluss vom Gemeinderat beschlossen werden.

Das neue Reglement und der Gebührentarif wird den Vereinen zugestellt. Die Dokumente werden zusätzlich an einer Orientierungsversammlung der Vereinsvertreter am 11. September 2023 erörtert. Dabei werden Rückmeldungen aus den Vereinen entgegengenommen. Alle Interessierten haben die Möglichkeit, ihre Meinung oder Änderungswünsche zum Reglement und Gebührentarif zu äussern. Das Reglement und der Gebührentarif stehen bei der Publikation dieses Textes auf der Website www.untereggen.ch/aktuelles zum Herunterladen zur Verfügung. Der Gemeinderat bittet, Rückmeldungen zu den neuen Dokumenten bis 18. September 2023 an die Gemeinderatskanzlei zu richten (info@untereggen.ch).

Im Anschluss berät der Gemeinderat die Rückmeldungen aus den Vereinen und der Bevölkerung und erlässt die definitive Fassung des neuen Reglementes. Dieses wird in der Folge dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Inkrafttreten des neuen Reglementes und Gebührentarifs ist auf 1. Januar 2024 geplant.

 


Die Schulanlagen stehen ausserhalb des Schulbetriebs auch den Vereinen und Privaten zur Verfügung.- Mit einem neuen Reglement werden Rechte und Pflichten festgehalten.
Die Schulanlagen stehen ausserhalb des Schulbetriebs auch den Vereinen und Privaten zur Verfügung.- Mit einem neuen Reglement werden Rechte und Pflichten festgehalten.
Dokumente Reglement_uber_die_Benutzung_der_Schulanlage_und_Videouberwachung_Entwurf_des_Gemeinderates.pdf (pdf, 176.3 kB)
Benutzungstarif_der_Schulanlagen_inkl._Mobiliar_Entwurf_des_Gemeinderates.pdf (pdf, 45.2 kB)


Datum der Neuigkeit 14. Aug. 2023

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