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Sistierung des Projektes Sanierung Stadelwiesbach

Der Gemeinderat hat im Sommer 2021 vom Stand des Projektes Sanierung Stadelwiesbach Kenntnis genommen. Dabei wurde beschlossen, mit den betroffenen Grundeigentümern Gespräche zu führen, um ihre Haltung zum Projekt zu erfahren. Nach mehreren Gesprächen mit den drei Grundeigentümern im Südwesten der Überbauung Pfannacker konnte von ihnen keine einheitliche Meinung zu den möglichen Varianten für die Verbesserung der Naturgefahrensituation festgestellt werden. Im Anschluss daran wurde der Güterweg an der Weidscheune im Südwesten des Pfannackers so angelegt, dass der grösste Teil des anfallenden Wassers in den Stadelwiesbach geleitet wird und nicht mehr zu den genannten drei Liegenschaften fliessen kann. Die Arbeiten wurden im Herbst 2021 ausgeführt. Seither sind keine Überschwemmungen mehr eingetreten. In den Gesprächen mit den betroffenen Grundeigentümern ausserhalb der Bauzone, welche von einer Offenlegung des Stadelwiesbaches betroffen wären, konnten diese nicht von einer Offenlegung überzeugt werden.

Der Gemeinderat diskutierte in der Folge verschiedene Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen: Teilweiser Verzicht auf Offenlegung im Südwesten, Festhalten an Offenlegung mit entsprechenden Prozessrisiken und Sistierung des Projektes. Für das Projekt Sanierung Stadelwiesbach sprechen die ökologische Aufwertung für die Quartiere Seeblick und Pfannacker, der Beitrag zu mehr Biodiversität und Naturgefahrenschutz und die Verringerung des Unterhaltsaufwand für die Aussendienste durch den Wegfall des Retentionsbeckens Pfannacker. Die Offenlegung nördlich der Kantonsstrasse im abfallenden Gelände ist technisch sehr anforderungsreich und eine optisch ansprechende Lösung in Zweifel zu ziehen. Ein Verzicht auf die Offenlegung im Südwesten würde entscheidend weniger Subventionen des Bundes und des Kantons zum ganzen Projekt bewirken. Die Dringlichkeit des Projektes ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ohne Überschwemmungen im Vorderhof aufgrund des Stadelwiesbaches nicht gegeben. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Projekt Sanierung Stadelwiesbach zu sistieren. Es soll erst weiter verfolgt werden, wenn im Bereich des Kindergartens jemals eine andere Überbauung geplant wird oder gesetzlich interessantere Unterstützungsmöglichkeiten für Landwirte bei Gewässeroffenlegungen bestehen. Eine Überprüfung des Massnahmenplans Naturgefahren ist nicht erforderlich, weil das Ziel wie dort formuliert bestehen bleibt. Die bisher ausgegebenen Kosten von Fr. 28'726.65 für die Projektierung sind nicht verloren, kann das Vorprojekt doch zum gegebenen Zeitpunkt wieder verwendet werden. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entlang des Stadelwiesbaches ist es wichtig zu wissen, dass der Bach damit ein «übriges Gewässer» gemäss Wasserbaugesetz bleibt und sie für den Unterhalt des Gewässers zur Vermeidung von Überschwemmungen verantwortlich bleiben.

Datum der Neuigkeit 16. Juni 2023

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