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Massnahmen gegen die Vogelgrippe

Wie bereits in vergangenen Wintern wurden in Europa zahlreiche an der Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Vor wenigen Tagen wurde das Virus auch in einer Hobby-Geflügelhaltung im Kanton Zürich entdeckt. Die betroffene Tierhaltung wurde saniert. Die Wahrscheinlichkeit von weiteren Einschleppungen durch Wildvögel in die Schweiz ist hoch. Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden. In einer Amtsverordnung des Bundes wird die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. In diesem Gebiet sind alle Geflügelhalter verpflichtet, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Nötigenfalls müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Biosicherheit auf den Betrieben zu gewährleisten. Diese Massnahmen gelten ab sofort, voraussichtlich bis 15. Februar 2023. Alle Klein- und Kleinstgeflügelhaltungen in unserem Kanton sind zu registrieren. Tierhalter, die nicht schon eine Betriebsnummer besitzen, haben den Bestand dem Landwirtschaftsamt Untereggen, Telefon 071 868 90 90 umgehend zu melden. Besten Dank für die Mitwirkung in dieser wichtigen Präventionsarbeit.



Datum der Neuigkeit 21. Dez. 2022

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