Reduktion der Strassenbeleuchtung als StromsparmassnahmeDer Gemeinderat hat sich mit Stromsparmassnahmen im Zusammenhang mit der drohenden Strommangellage auseinandergesetzt. Als Sofortmassnahme hat er beschlossen, die Strassenbeleuchtung ab 23.00 Uhr abzuschalten (bisher bis 20 Minuten nach dem letzten Postautokurs). Dies entspricht der Regelung in vielen Gemeinden der Region. Ausserdem hat der Gemeinderat die Abklärung von weiteren Stromsparmassnahmen in der Gemeindeverwaltung und der Schule in Auftrag gegeben. Jede und jeder kann dazu beitragen, mit kleinen, aber effektiven Massnahmen die drohende Strommangellage abzuwenden. Wertvolle Tipps finden Sie auf der Website des Bundes www.nicht-verschwenden.ch. Die einfachsten Regeln lauten: Datum der Neuigkeit 21. Nov. 2022
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