Klausur-Tagung des Gemeinderates: Wichtige Erkenntnisse und Massnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der Schulraum- und FreiraumplanungDer Gemeinderat hat an der Klausur-Tagung vom 16./17. Mai 2022 vor allen Überlegungen zum weiteren Vorgehen über die Schulraum- und Freiraumplanung angestellt. Leitbild überarbeitet Dabei hat er vorgängig das bestehende Leitbild aus dem Jahr 2009, zuletzt vom Gemeinderat überprüft im Jahr 2017, nachgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass das Leitbild in den Grundzügen nach wie vorgelebt werden soll. Die Nachführung bezog sich auf zwischenzeitliche Veränderungen (Innenentwicklungsstrategie, Verzicht auf Fernwärmeprojekt, Auflösung der digitalen Plattform, Fortschritte in der Digitalisierung der Verwaltung, Ziel der flächendeckenden Ausstattung mit Unterflurbehälter, Abschluss des Projektes Smart Power Management). Die Diskussion über das Leitbild zeigte insbesondere, dass der Gemeinderat will, dass
Vor allem aber hat sich der Gemeinderat für eine qualitativ gute Schule ausgesprochen und die Beschulung in Untereggen vom Kindergarten bis zur 6. Primarklasse in Untereggen sichergestellt werden soll. Dafür ist eine gute Infrastruktur erforderlich, welche für einen eigenständigen und qualitativ guten Schulbetrieb Voraussetzung ist. Dazu sind nicht nur die Gebäude in ihrem Wert zu erhalten, sondern auch den heutigen Anforderungen an einen Schulbetrieb anzupassen. Dies soll mit der bisher erarbeiteten Schulraum- und Freiraumplanung sichergestellt werden. Das überarbeitete Leitbild steht auf www.untereggen.ch zum Herunterladen zur Verfügung. Finanzielle Zielvorgaben für Bildungskommission Für die geplante Aufstockung und Anbau des Mehrzweckgebäudes zur Schaffung von Schulräumen, welche insbesondere den abzubrechenden Pavillon ersetzen sollen, wäre nach heutigem Stand des Finanzhaushaltes der Gemeinde eine Steuerfusserhöhung von bis zu 10 % nötig. Eine solche wird nötig, wenn es nicht gelingt, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen das aktuelle strukturelle Defizit zu reduzieren oder auszugleichen. Der Gemeinderat hat an der Klausur-Tagung dafür Zielvorgaben an die Bildungskommission formuliert. Die Zielvorgaben beziehen sich auf die Kosten pro Schülerin und Schüler, die Ausnützung der Bandbreite nach den kantonalen Vorgaben für den Personalpool und die zulässige Überschreitung des Richtwertes für die Sonderpädagogik. Diese Massnahmen zur Entlastung können von der Bildungskommission nur mittelfristig umgesetzt werden und sollen gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrpersonen erarbeitet werden. Gemeindebeiträge generell überprüft Der Gemeinderat hat aber auch im übrigen Gemeindehaushalt verschiedene Massnahmen zur Entlastung beschlossen oder zur Prüfung in Auftrag gegeben. So wurden sämtliche Beiträge an lokale, regionale und nationale Organisationen überprüft. 9 Organisationen werden nicht mehr unterstützt, weil der Nutzen für die Bevölkerung nicht gegeben ist. Eine Organisation muss eine Kürzung des Gemeindebeitrages hinnehmen. Die Beiträge an 6 weitere Organisationen werden sorgfältig überprüft, indem der Nutzen für die Bevölkerung bzw. das Verhältnis des Gemeindebeitrages zum Nutzen in die Waagschale geworfen wird. Auch wenn die Streichung oder Anpassung von Gemeindebeiträgen an regionale und nationale Organisationen einen tiefen fünfstelligen Sparbeitrag nicht überschreiten, sind sie doch ein Zeichen des umsichtigeren Umgangs mit den Steuergeldern der Gemeinde. Konkrete Massnahmen zur Entlastung des Gemeindehaushaltes getroffen Weiter hat der Gemeinderat folgende konkrete Massnahmen zur Entlastung des Gemeindehaushaltes getroffen:
Weitere Massnahmen werden sorgfältig geprüft, um das Kosten-/Nutzenverhältnis von Ausgaben zu erkennen und allfällige Missverhältnisse zu Gunsten des Gemeindehaushaltes zu verändern. Das Ziel ist, Entlastungen oder Mehrerträge bis zum Betrag von 2 Steuerfussprozenten (ca. Fr. 50‘000) zu erreichen. Dazu kommen die Massnahmen der Bildungskommission zur Umsetzung der Zielvorgaben des Gemeinderates bei gleichzeitiger Erhaltung der qualitativ guten Schule. Finanzplanung wird mit Szenarien ergänzt Die Finanzplanung wird nachgeführt, in dem höhere Steuererträge oder Aufwände in der Schule im Zusammenhang mit den erwarteten baulichen Entwicklungen im Hinterhof oder Mittlerhof West berücksichtigt werden, um ein realistischeres Bild der finanziellen Entwicklung zu erhalten. Damit kann der Gemeinderat vor dem Beschluss über die Schulraum- und Freiraumplanung eine langfristige Betrachtung der Entwicklung der Gemeindefinanzen vornehmen.
Dokument Leitbild_2019_nachgefuhrt_per_2022.pdf (pdf, 341.4 kB) Datum der Neuigkeit 14. Juli 2022
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