Abfallreglement überarbeitet und dem Referendum unterstellt
Die Gemeinde übertrug das Entsorgungswesen der A-Region. Diese übernimmt auch das Entsorgungswesen in den Gemeinden östlich von St. Gallen und im Appenzellerland. Die Delegiertenversammlung der A-Region verabschiedete ein neues Muster-Abfallreglement, das sinnvollerweise von allen Gemeinden angewendet wird. Die Musterbestimmungen wurden auf die Verhältnisse in Untereggen angepasst. Einzelne Entscheide im Entsorgungswesen werden im Abfallreglement dem Gemeinderat übertragen. Diese sind in einem Entwurf der «Vollzugsbestimmungen zum Reglement» zusammengefasst. Sie werden erst nach Rechtskraft des Abfallreglements formell beschlossen. Der Entwurf wird der Bürgerschaft jedoch bereits mit dem fakultativen Referendum zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Entwurf wird zusammen mit dem Reglement publiziert. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft können bis zum Ende der Referendumsfrist in Briefform, per Mail an info@untereggen.ch oder im persönlichen Gespräch mit Gemeindepräsident Norbert Rüttimann oder Gemeinderatsschreiber Norbert Näf abgegeben werden. Solche Stellungnahmen können bei der definitiven Verabschiedung der Vollzugsbestimmungen nach Rechtskraft des Abfallreglementes vom Gemeinderat noch erörtert werden. Durch das neue Abfallreglement ändert sich nichts an der Höhe der Kehrichtgrundgebühr von Fr. 20.00 pro Haushalt.
Datum der Neuigkeit 14. Jan. 2022