Sondernutzungsplan Im Böhler II, Mitwirkung

27. Mai 2026

Auf der nördlichen Seite wird das Gewerbe-Industriegebiet „Im Böhler“ durch Wald begrenzt. Mit dem Überbauungsplan „Im Böhler“, genehmigt am 27. April 1987, und für die Parzelle Nr. 88 nach Bauzonenerweiterung mit dem Baulinienplan „Im Böhler Nord“, genehmigt vom Baudepartement am 17. Oktober 2003, gilt im Gebiet für Anlagen ein reduzierter Waldabstand von 10 m statt 15 m. Für Bauten gilt ein ordentlicher Abstand von 15 m.

Für die Grundeigentümer mit ihren Betrieben stellen die Abstandsvorschriften einerseits eine Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten dar. Andererseits ist die Waldgesetzgebung einzuhalten. Bereits im Jahre 2015 wurde eine Reduktion des Waldabstandes auf 10 m auch für Bauten geprüft. So soll den ansässigen Gewerbebetrieben ein grösserer, aber klar definierter rechtlicher Spielraum für die Flächen in Waldesnähe gewährt werden. Parallel sind Massnahmen zur Einhaltung der Waldabstandsvorschriften zu treffen (Entfernung von Anlagen, Lattenzaun).

Das Geschäft wurde aufgrund anderer Prioritätenfestlegung anschliessend nicht weiterbearbeitet, in jüngster Vergangenheit jedoch wieder aufgenommen, weil der Regelungsbedarf unbestritten ist.

Im Dezember 2024 wurden mit verschiedenen betroffenen Grundeigentümern Augenscheine vorgenommen und Gespräche geführt. Anfangs 2025 wurde der Sondernutzungsplan Im Böhler II zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Der Vorprüfungsbericht von Ende September 2025 geht mit einem geringfügigen Anpassungsbedarf an den Unterlagen grundsätzlich von einer Genehmigungsfähigkeit aus, wobei vorgängig die notwendigen Sicherungsmassnahmen umzusetzen sind.

Zwischenzeitlich sind die Planunterlagen angepasst und der Gemeinderat hat diese zuhanden des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. 

Mitwirkungsverfahren für Sondernutzungsplan Im Böhler II, Untereggen

Der Gemeinderat Untereggen lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Planerlass im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Sondernutzungsplan Im Böhler II (Baulinien gemäss Art. 29 ff PBG), und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 34 des kantonalen Planungs und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG).

Nach Art. 34 PBG werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1), und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).

Die Planunterlagen sind vom 27. Mai 2026 bis 26. Juni 2026 auf der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Untereggen oder im Anhang einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei oder per Email an info@untereggen.ch eingereicht werden.

Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung.

Zugehörige Objekte

Name Download
023_pb_snp_im_boehler_II_260511_mw (PDF, 829 kB) Download 0 023_pb_snp_im_boehler_II_260511_mw
023_sit_snp_im_boehler_II_260511_mw (PDF, 284 kB) Download 1 023_sit_snp_im_boehler_II_260511_mw