Prämienverbilligung
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.
Prämienverbilligungen werden für ein Jahr beantragt. Anträge für einen vollen, ganzjährigen Anspruch sind jeweils bis 31. März möglich.
Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.
Wer Ergänzungsleistungen oder Leistungen vom Sozialamt bezieht, muss sich nicht anmelden. Eine Abrechnung von Leistungen erfolgt direkt mit dem Krankenversicherer.
Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle | 071 868 90 92 | info@untereggen.ch |