Personen in bescheidenen wirt­schaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämien­verbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Kranken­pflege­versicherung gemindert werden. 

Prämien­verbilligungen werden für ein Jahr beantragt. Anträge für einen vollen, ganzjährigen Anspruch sind jeweils bis 31. März möglich. 

Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet. 

Wer Ergänzungs­leistungen oder Leistungen vom Sozial­amt bezieht, muss sich nicht anmelden. Eine Abrechnung von Leistungen erfolgt direkt mit dem Kranken­versicherer. 

Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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