Vermittleramt Rorschach
Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert Fr. 30'000.- übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig. Der Vermittler und sein Stellvertreter werden vom Kreisgericht gewählt. Diesem Kreis sind die Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen zugeteilt.
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