Bildungskommission
Der Bildungskommission obliegt die unmittelbare Führung der Schule nach Massgabe des Gemeindegesetzes und der Gesetzgebung über das Schulwesen. Die Bildungskommission erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Schulleitung, der Lehrpersonen und der übrigen Angestellten der Schule; b) Wahl der Schulärztin oder des Schularztes und der Schulzahnärztin oder des Schulzahnarztes; c) Erlass des Stellenplanes im Rahmen des Voranschlages, die Klassenorganisation sowie die Zuteilung der Lehrpersonen zu den einzelnen Schulhäusern und Klassen; d) Visitation und Qualifikation der Lehrpersonen; e) Vorberatung der Schulordnung sowie anderer allgemeinverbindlicher Reglemente über die Volksschule; f) Erlass der Schulhausordnung und Weisungen; g) Vorberatung von Voranschlag und Jahresrechnung über die Volksschule; h) Verfügung über die im Voranschlag enthaltenen Kredite, welche die unmittelbare Schulführung betreffen; i) Abklärung der Raumbedürfnisse der Schulen und die Vorberatung von Neu- oder Umbauten von Schulanlagen; j) Vertretung der Schule nach aussen; k) Information der Öffentlichkeit über Geschäfte im Schulbereich von allgemeinem Interesse;
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