Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot wird aufgehoben
Dank der Niederschläge der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton St.Gallen entspannt. Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Mittwoch, 2. September 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
Trotz Aufhebung des kantonalen Feuerverbots in Wald und Waldesnähe können Gemeinden je nach regionaler Situation lokale Feuerverbote erlassen. In allen Regionen des Kantons gilt weiterhin grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer – besonders im Wald und in Waldesnähe.
Aktuelle Informationen zu den geltenden Regeln und Empfehlungen finden sich auf Trockenheit und Waldbrandgefahr | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..