Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 - 2028
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsdauer 2025 bis 2028 findet am 29. November 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 28. Februar 2027 festgesetzt.
Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel
Ein Wahlvorschlag für den ersten Wahlgang muss bis Freitag, 18. September 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Untereggen eintreffen (Poststempel genügt nicht).
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Untereggen stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder im Anhang heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Untereggen erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Allfälliger zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 11. Dezember 2026, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei Untereggen einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Gemeinde Untereggen
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Kandidatur_Mitglieder_Gemeinderat (PDF, 147 kB) | Download | 0 | Kandidatur_Mitglieder_Gemeinderat |
| Wahlvorschlag_1._Wahlgang_des_Gemeinderates (PDF, 214 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag_1._Wahlgang_des_Gemeinderates |