Gebührentarif Einwohneramt
Für die Erhebung staatlicher Gebühren sind klare gesetzliche Grundlagen erforderlich, welche regeln, wer für welche Leistung eine Gebühr zu entrichten hat und in welcher Höhe diese erhoben wird. Der Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) legt für verschiedene Leistungen entsprechende Gebührenrahmen fest. Gebühren, die darin nicht ausdrücklich geregelt sind, müssen durch einen kommunalen Gebührentarif beschlossen werden.
Der zuständige Fachausschuss des Kanton St. Gallen hat per 1. Januar 2026 Empfehlungen zu Gebühren für die Einwohnerämter im Kanton St. Gallen erarbeitet. Da in der Gemeinde Untereggen aktuell kein separater Gebührenkatalog für das Einwohneramt besteht, hat der Gemeinderat den vorgeschlagenen Gebührenkatalog übernommen, welcher per 01. März 2026 in Kraft tritt.
Der gesamte Gebührenkatalog kann auf unserer Homepage unter www.untereggen.ch (Rubrik: Verwaltung, Publikationen) eingesehen werden.
Auszug aus dem Gebührenkatalog: