
Referendumsvorlage – Anpassung der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes
Folgender Beschluss des Gemeinderates vom 01. Juli 2025 untersteht gemäss Art. 3 und
Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen
Referendum:
Anpassung der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes
Referendumsfrist: Montag, 04. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025
Auflageort: Front Office der Gemeindeverwaltung Untereggen, Gemeindehaus
Ein allfälliges Referendum kommt zustande, wenn 76 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Untereggen einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 17 der Gemeindeordnung.
Untereggen, 03. Juli 2025
Gemeinderat Untereggen
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts (PDF, 136.78 kB) | Download | 0 | Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts |