
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rorschach
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rorschach ist zuständig für die Gemeinden Berg, Eggersriet, Goldach, Mörschwil, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Tübach, Untereggen. Sie besteht aus Sekretariat und Schlichtungsbehörde. Das Sekretariat der Schlichtungsstelle befindet sich im Rathaus Rorschach (Büro 1).
Kostenlose Beratung
Das Sekretariat berät Mieter oder Vermieter bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen; beispielsweise bei Kündigungen, der Berechnung von Mietzinsänderungen, Fragen von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Unklarheiten bei Mietvertragsabschluss usw.. Diese Beratung ist kostenlos.
Verhandlung
Wenn sich eine Partei unrecht behandelt fühlt, kann sie jederzeit bei der Mietschlichtungsstelle schriftlich eine Klage mit einem Rechtsbegehren einreichen. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien vorladen und versuchen, eine Einigung zu erreichen. In bestimmten Fällen (Mietzins-Hinterlegungen und Anfechtungen von Kündigungen) wird die Behörde auch entscheiden.
Kündigungstermine
Im Gerichtskreis Rorschach gibt es keine ortsüblichen Kündigungstermine und -fristen. Sind keine Kündigungstermine und -fristen vertraglich vereinbart, gelten die gesetzlichen Fristen gemäss Obligationenrecht.
Kontakt
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse RorschachHauptstrasse 29
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 47
dominik.stillhard@rorschach.ch
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