
Einbürgerung – Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat Untereggen hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Untereggen erteilt:
– Aleksandrova Vera, geb. 22.12.1983, bulgarische Staatsangehörige, Vorderhof 39a, 9033 Untereggen
– Aleksandrov Adrian, geb. 22.08.2019, bulgarischer und deutscher Staatsangehöriger, Vorderhof 39a, 9033 Untereggen
Aleksandrova Vera ist in Sofia, Bulgarien, geboren und besuchte dort die ordentlichen Schulen. Seit 2014 lebt sie in der Schweiz, wo sie als Finanzcontrollerin bei der Firma TE Connectivity arbeitet. Im 2018 kaufte sie sich zusammen mit ihrem Mann in Untereggen eine Eigentumswohnung. Im 2019 kam ihr Sohn, Adrian, zu Welt, welcher in Untereggen den Kindergarten besucht.
Sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind erfüllt.
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom Montag, 25. August 2025 bis Dienstag, 23. September 2025 bei der Gemeinderatskanzlei Untereggen öffentlich auf. In Untereggen Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache hat die Voraussetzungen von Art. 24ff des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (BRG; sGS 121.1) zu erfüllen.
Gemeinderat Untereggen