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Konkursbegehren

Wird die Betreibung auf Konkurs fortgesetzt, so stellt das Betreibungsamt dem Schuldner eine Konkursandrohung zu. Der Gläubiger erhält ein zweites Exemplar dieser Urkunde. Damit kann er frühestens 20 Tage nach Zustellung der Konkursandrohung die Konkurseröffnung beantragen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.

Das Kreisgericht Rorschach entscheidet über Konkursbegehren unseres Gerichtskreises. Das entsprechende Gesuchformular und weitere Informationen finden Sie hier: www.konkurs.sg.ch.

Kreisgericht Rorschach
Mariabergstrasse 15
9401 Rorschach
Telefon: 058 229 98 00

Aktionen
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Verantwortliche Person: Marina Hanimann
Zuständige Instanz: Betreibungsamt

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