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Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Hanimann, Marina

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine finanzielle Notlage entsteht.

Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.

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