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Referendumsvorlage - Reglement über Schulergänzende Betreuung

Folgendes allgemeinverbindliches Reglement der Politischen Gemeinde Untereggen untersteht gemäss Art. 3, 6 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 7, 13 ff. und 34 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:

Reglement über Schulergänzende Betreuung

Referendumsfrist: Dienstag, 21. Mai 2024 bis Montag, 1. Juli 2024

Auflageort: Front Office der Gemeindeverwaltung Untereggen, Gemeindehaus

Das Reglement kann bis zum Ende der Referendumsfrist im Anhang heruntergeladen werden.

Ein allfälliges Referendum kommt zustande, wenn 76 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.

Untereggen, 14. Mai 2024

Gemeinderat Untereggen


Dokument Reglement über Schulergänzende Betreuung Entwurf zH fakultatives Referendum (pdf, 163.2 kB)


Datum der Neuigkeit 21. Mai 2024

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