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Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung

Das Reglement über die Benützung der Schulanlage und Videoüberwachung im öffentlichen Raum wurde vom 23. Oktober bis 1. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Gemeinderat hat das Reglement per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Der vorgängig bei den Vereinen und im Mitteilungsblatt einem Vernehmlassungsverfahren unterstellten zugehörigen Gebührentarif für die Benützung der Schulanlagen inkl. Mobiliar hat der Gemeinderat unverändert erlassen. Für die bei den Standorten Schulareal Spielbüel, Kindergarten und Recycling- Sammelstelle installierten Videoüberwachungs anlagen hat der Gemeinderat die entsprechenden Allgemein-Verfügungen erlassen. Diese sind anschliessend an diesen Text im Mitteilungsblatt und auf der Publikationsplattform veröffentlicht. Gemäss Art. 37 des neuen Reglementes bezeichnet der Gemeinderat eine externe Stelle, welche die rechtmässige Durchführung der Videoaufnahmen kontrolliert. Als externe Stelle wurde die «Datenschutzfachstelle Region Oberuzwil», Flawilerstrasse 3, 9242 Oberuzwil, bezeichnet. Diese nimmt auch die anderweitigen Datenschutz-Aufgaben für die Gemeinde Untereggen wahr.

Dokument Allgemeinverfügung betreffend Videoüberwachung (pdf, 40.4 kB)


Datum der Neuigkeit 15. Dez. 2023

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