Urlaubsreglement dem fakultativen Referendum unterstellt
Die bisherige Regelung über Urlaube wurde vom damaligen Schulrat erlassen und von der Bildungskommission bei Bedarf angepasst. Da die Regelung über Urlaube allgemeinverbindlichen Charakter hat bedarf sie einer formellgesetzlichen Grundlage, welche auf Gemeindeebene nur mit einem Erlass durch die zuständige Behörde und der Durchführung des fakultativen Referendums erfolgen kann. Gemäss Art. 14 der Schulordnung vom 6. September 2022 wird die Urlaubs- und Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler in einem separaten Reglement festgehalten, welches von der Bildungskommission erlassen wird. Damit ist die Bildungskommission befugt, das notwendige Reglement zu erlassen und ihrerseits dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das von der Bildungskommission erlassene Reglement enthält inhaltlich die bis anhin angewendete Praxis bezüglich Absenzen, Urlaub und Dispensation für Schülerinnen und Schüler. Es regelt Anwendungsfälle, Zuständigkeiten und Fristen bei entsprechenden Urlaubsgesuchen. Der Gemeinderat hat das Urlaubsreglement zur Kenntnis genommen. Für das fakultative Referendum wird auf das Inserat im Anhang verwiesen.
Datum der Neuigkeit 13. Okt. 2023