Ergänzung Gebührentarif zum Abwasserreglement

20. Dezember 2023
Die Gebührenverrechnung für die Abwassergebühr erfolgt nebst der Meteorwassergebühr nach dem Konsum von Trinkwasser gemäss Wasserzähler. Dies ist nicht möglich bei Liegenschaften, die wohl der Kanalisation angeschlossen sind, aber das Trinkwasser aus einer privaten Quelle beziehen. Für diesen Fall ist im Gebührentarif eine Pauschale von Fr. 240.00 pro Jahr (von einem jährlichen Verbrauch von 150 m3 Wasser ausgehend) geregelt. Diese bewährt sich in der Praxis. Nun wurde festgestellt, dass diese Pauschale für die wenigen Ferienhäuser in der Gemeinde zu einer unverhältnismässigen Belastung führt. Deshalb hat der Gemeinderat den Gebührentarif zum Abwasserreglement mit einer Bestimmung für Ferienhäuser ergänzt: «Bezüger von Quellwasser bei Ferienwohnungen: Fr. 120.00 pauschal».