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Himmelslaternen steigen lassen

Verantwortlich: Vakant

Bitte beachten Sie beim Steigenlassen von Himmelslaternen die Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt. Die Gemeinde Untereggen erteilt keine Bewilligungen und lehnt jede Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche ab, die im Zusammenhang mit dem Steigenlassen von Himmelslaternen stehen.

Bitte beachten Sie, dass Untereggen in relativer Nähe zu den Helikopterlandeplätzen der Spitäler der Region St. Gallen-Rorschach sowie zum Flugplatz St. Gallen-Altenrhein liegt.

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