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Pflegefinanzierung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Hanimann, Marina

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wurde dadurch die Situation vieler pflegebedürftiger Personen verbessert, zum anderen wird die obligatorische Krankenversicherung finanziell nicht zusätzlich belastet.

Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.


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