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Ergänzungsleistungen

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Hanimann, Marina

Grundsätzlich decken Renten der AHV, der IV und der Pensionskasse den Existenzbedarf. Sie allein können manchmal jedoch nicht genügen. Dann können Ergänzungsleistungen (EL) bezogen werden.

Ergänzungsleistungen sind individuelle Leistungen. Sie werden aufgrund von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse berechnet, sofern jemand die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle ausgedruckt oder als PDF-Datei. Gerne beraten wir Sie zu dieser Versicherungsleistung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svasg.ch.


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