HundelösungAnmeldung Hund
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz des Kantons St. Gallen (sGS 456.1) in der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe gem. Art. 11 des Hundegesetzes. Die Taxe beträgt pro Hund Fr. 100.00. Identifikation Alle Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen werden. Hundedatenbank Seit 2016 ist die nationale Hundedatenbank AMICUS im Einsatz. Die Verantwortung der Datenpflege liegt bei den Hundehaltern. Ablauf Hundeanschaffung
Pflichten Hundehalter
Wenn Sie vor 2016 bereits Hundehalter waren, können Sie sich mit den Login-Daten von ANIS bei AMICUS einloggen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.amicus.ch. Preis: Fr. 100.- Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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