https://www.untereggen.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=8229
19.04.2024 18:02:09
Vermittleramt Rorschach
Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert Fr. 30'000.- übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig.
Der Vermittler und sein Stellvertreter werden vom Kreisgericht gewählt.
Diesem Kreis sind die Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen zugeteilt.