Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
Die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse führt den Versöhnungsversuch in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis durch. Wenn der Streitwert Fr. 100'000.-- übersteigt, ist das Schlichtungsverfahren für die Parteien freiwillig. Anstelle der bisherigen Arbeitsgerichte ist neu für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse zuständig.
|