Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er erfüllt die Aufgaben, die ihm von Gesetzes wegen zugewiesen sind, sowie folgende unübertragbare Aufgaben: a) Antragstellung an die Bürgerschaft; b) Vollzug der Beschlüsse der Bürgerschaft; c) Organisation und Führung der Verwaltung; d) Bestellung von Kommissionen; e) Erfüllung weiterer grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben; f) Einreichung und Anerkennung von Klagen, Ergreifen von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen; g) Vertretung der Gemeinde nach aussen; h) Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse; i) Erlass eines Finanzplans; j) Sicherstellen eines internen Kontrollsystems; k) Erfüllung aller weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
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