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Zweiter Wahlgang für die Ersatz in den Gemeinderat erforderlich / Formulare Wahlvorschlag und Kandidatur

Bei der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderaets für den Rest der Amtsdauer 2021 - 2024 hat keine Kandidatin und kein Kandidat das absolute Mehr erzielt. Es ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Der zweite Wahlgang findet am 22. Oktober 2023 statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis Donnerstag, 24. August 2023 der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Hier die Resultate des ersten Wahlgangs und die Formulare Wahlvorschlag und Kandidatur für den zweiten Wahlgang.


Dokumente Protokoll_Resultat_Ersatzwahl_Gemeinderat_1._Wahlgang_.pdf (pdf, 12.2 kB)
Wahlvorschlag_2._Wahlgang_Ersatzwahl_GR_Wahlvorschlag.pdf (pdf, 86.1 kB)
Kandidatur_2._Wahlgang_Ersatzwahl_GR.pdf (pdf, 13.5 kB)


Datum der Neuigkeit 14. Aug. 2023

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