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16.04.2024 22:32:00


Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates

Aufgrund des Rücktrittes von Gemeinderat Roland Graf per Ende August 2023 ist eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021 - 2024 vorzunehmen. Der Gemeinderat den Termin der Ersatzwahl festgelegt. Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates findet am 18. Juni 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 22. Oktober 2023 angesetzt.

Kein Wahlvorschlag eingereicht

Innert der angesetzten Frist ist kein Wahlvorschlag eingereicht worden. Somit liegt dem Stimm-Material für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 ein Wahlzettel bei, welcher lediglich eine leere Linie erhält. Auf der leeren Linie kann maximal eine wählbare Person handschriftlich eingetragen werden. Nebst Name und Vorname sind weitere Präzisierungen (z.B. Beruf, Wohnadresse) anzugeben, die eine Verwechslung ausschliessen. Wenn mehr als ein Name eingetragen ist, ist der ganze Stimmzettel ungültig! Wenn kein Name eingetragen ist, gilt der Stimmzettel als leer.

Allfälliger zweiter Wahlgang

Für den Fall, dass im ersten Wahlgang keine Person das absolute Mehr erreicht, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Dieser findet am 22. Oktober 2023 gleichzeitig mit den National- und Ständeratswahlen statt.

Für den zweiten Wahlgang können Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, WAG). Das entsprechende Formular für die Wahlvorschläge und das Formular «Kandidatur» können nach dem ersten Wahlgang auf der Website www.untereggen.ch heruntergeladen werden. Sie können auch bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Wahlvorschläge für den allfälligen zweiten Wahlgang müssen bis Donnerstag, 24. August 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Untereggen eintreffen. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens eine Kandidatin oder einen Kandidat enthalten, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich eine Kandidatur enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmt. Aufgrund der eingegangenen Wahlvorschläge werden anschliessend die Stimmzettel durch die Gemeinde gedruckt.


Wenn für den zweiten Wahlgang ausschliesslich ein Wahlvorschlag eingeht, kommt eine stille Wahl zustande, d.h. die vorgeschlagene Person wird als gewählt erklärt, ohne dass eine Urnenwahl durchgeführt wird.


Gemeinderatskanzlei Untereggen



Datum der Neuigkeit 12. Mai 2023
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