Referendumsvorlage – Revision der Ortsplanung
Gegen die vier Änderungen am Zonenplan aufgrund des Einspracheverfahrens ist während der Auflagefrist keine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat den Zonenplan und das Baureglement vom 17. April bis 26. Mai 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt. Nach einem positiven Entscheid der Bürgerschaft wird der Zonenplan und das Baureglement dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Nach der Genehmigung wird den Einsprechern der abgelehnten Einsprache die Rekursfrist eröffnet. Der Gemeinderat hofft, dass Zonenplan und Baureglement bis Ende Jahr 2023 rechtskräftig werden.
Datum der Neuigkeit 14. Apr. 2023