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Revision der Ortsplanung / Änderungen am aufgelegenen Zonenplan / Öffentliche Auflage

Während der Auflage des Zonenplanes vom 2. November bis 1. Dezember 2021 sind gegen den Zonenplan vier Einsprachen eingegangen. Das Baureglement blieb unangefochten. Wo nötig wurden mit den Einsprechern Einspracheverhandlungen geführt. In drei Fällen kann den Einsprechern entgegen gekommen werden. Eine weitere Änderung erfolgt zur Arrondierung eines Grundstückes in der Dorfkernzone im Hinterhof. Während dem Mitwirkungsverfahren zu diesen Änderungen ist eine Eingabe eingegangen. Mit diesen Grundeigentümern konnte eine Einigung erzielt werden. Diese sind mit der Änderung einverstanden.

Grundstück wird vor Auszonung überbaut, deshalb Verzicht auf Auszonung
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das hinterliegende Grundstück Nr. 622 im Hinterhof ausgezont, weil das Siedlungsgebiet an dieser Stelle abgeschlossen werden sollte. Zwischenzeitlich wurde die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser an der Haldenstrasse 4 und 6 erteilt, womit das zur Auszonung vorgesehene Grundstück nach den geltenden Zonenplan- und Baureglementsvorschriften überbaut werden soll. Damit soll das Grundstück Nr. 622 weiterhin eingezont bleiben. Mit der Grundeigentümerin wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, dass das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung mit der Überbauung begonnen werden muss, ansonsten eine Wiederauszonung erfolgt.

Mehr Land für Freiraumplanung Schulareal einzonen
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das in der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen gelegene Land um das Friedhofgebäude in die Landwirtschaftszone eingeteilt und die gleiche Fläche östlich des Parkplatzes Kirchenacker und der Spielwiese der Schulanlage Spielbüel von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgeteilt. Aufgrund der Einsprache der betroffenen Grundeigentümerin und des voraussichtlich höheren Platzbedarfs für die Freiraumplanung der Schulanlage Spielbüel soll rund die doppelte Fläche als ursprünglich vorgesehen in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden. Der Gemeinderat ist mit den betroffenen Grundeigentümerinnen in Verhandlung für einen Landerwerb der zusätzlich einzuzonenden Flächen.

Öffentliche Auflage der Änderungen
Die nach dem Einspracheverfahren geänderten Zoneneinteilungen einzelner Grundstücke liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während dreissig Tagen vom 20. Februar bis 21. März 2023, im Gemeindehaus Untereggen, Front Office, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem hier heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt. Innerhalb der Auflagefrist kann nur noch gegen diese konkreten Änderungen am Zonenplan beim Gemeinderat Untereggen schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.


Dokumente Auflagetext_Zonenplan.pdf (pdf, 197.8 kB)
Revision_Ortsplanung_Aenderungen_am_auflegenen_Zonenplan.pdf (pdf, 1968.4 kB)
Revision_Ortsplanung_Zonenplan_nach_Aenderungen.pdf (pdf, 7478.1 kB)
Revision_Ortsplanung_Planungsbericht_nachgefuhrt.pdf (pdf, 8060.1 kB)
Revision_Ortsplanung_Richtplan_nachgefuhrt.pdf (pdf, 5385.0 kB)
Revision_Ortsplanung_Richtplanbeschlusse.pdf (pdf, 587.4 kB)


Datum der Neuigkeit 17. Feb. 2023

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