Regeln für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie leicht angepasstDas Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen wurde im Jahr 2016 erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Erst im Jahr 2022 wurde in Untereggen die erste Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) gemäss diesem Reglement gebildet. Aufgrund sich ändernden Gesetzesbestimmungen hat der Gemeinderat Anhang 2 und 3 zum Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen leicht angepasst. Es geht um folgende Änderungen: Anhang 2 Anhang 3 „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch(ZEV)“ ist neu und ersetzt den alten Anhang „Eigenverbrauchsgemeinschaft“ Die Anhänge sind dem Reglement nach den Formulierungen über das fakultativen Referendum aufgeführt. Sie teilen deshalb das Schicksal der Referendumspflicht nicht. Der Gemeinderat hat somit die Anhänge ohne erneutes Referendumsverfahren geändert. ![]() Datum der Neuigkeit 14. Okt. 2022
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