Schulordnung überprüft und erlassen / Fakultatives Referendum
Bei der Prüfung der Schulaufsicht des Kantons wurde festgestellt, dass die Schulordnung bei der Schaffung der Einheitsgemeinde vom 1. Januar 2017 nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Bevor dies nachgeholt wird, wurde die Schulordnung inhaltlich überprüft. Der Gemeinderat hat daran auf Antrag der Bildungskommission kleinere Änderungen mit Klarstellungen bei der Aufgabenteilung zwischen Schulpräsidium und Schulleitung oder Übereinstimmungen mit dem Führungshandbuch der Schule vorgenommen. Der Gemeinderat hat die so geänderte Schulordnung erlassen und unterstellt sie dem fakultativen Referendum
Datum der Neuigkeit 16. Sept. 2022