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Leinenpflicht für Hunde auf dem Schulareal

Leider haben wir in letzter Zeit wieder vermehrt freilaufende Hunde sowie Hundekot auf dem Schulareal angetroffen. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals auf die seit 1. Januar 2020 geltenden Bestimmungen deskantonalen Hundegesetzes (sGS 456.1, abgekürzt HbG) hinweisen. Darin ist eine Leinenpflicht an folgenden Orten vorgeschrieben:

a) auf Schulanlagen

b) auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;

c) in öffentlich zugänglichen Gebäuden;

d) in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.

Ausserdem bitten wir Sie, den Kot nicht nur auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, sondern auch in Grünanlagen und auf sämtlichen Wiesen und Wäldern zu beseitigen. Die Robidog-Säckli können in jedem Abfallkübel entsorgt werden. Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Vorschriften.



Datum der Neuigkeit 16. Sept. 2022

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