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Dienstleistungsvertrag mit der Pro Senectute erneuert

Die Pro Senectute erbringt mit ihren Dienstleistungen einen wertvollen Beitrag zur Entlastung im Gesundheitswesen. Sie fördert die Zivilgesellschaft, sich in sozialen Belangen zu engagieren. Zudem trägt die Pro Senectute wesentlich zur Sicherstellung der medizinisch-pflegerischen und sozialen Grundversorgung bei. Leistungen der Grundversorgung im Verständnis von Pro Senectute orientieren sich am «Bedarfsprinzip». Sie sind darauf ausgerichtet, die persönlichen Ressourcen zu erhalten und zu stärken, das informelle Hilfesystem (Angehörige, Nachbarn) zu unterstützen, zu ergänzen oder dieses bei ausgewiesenem Bedarf zu ersetzen. Weiter stellen sie den Zugang zu verlässlichen Informationen und zu notwendigen Unterstützungsleistungen sicher. Dem Gemeinderat ist die Zusammenarbeit und die Weiterführung der Dienstleistungen ein grosses Anliegen. Er hat mit der Pro Senectute Regionalstelle Rorschach und Unterrheintal einen neuen Dienstleistungsvertrag mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023 abgeschlossen. Der Vertrag regelt verschiedene Dienstleistungen der Pro Senectute. Zum einen formuliert der Vertrag die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander als Aufgabe der Pro Senectute. Die Kosten für die Kurse werden primär durch die Teilnehmenden und zu einem kleineren Teil aus Beiträgen des Bundes gedeckt. Für dieses Modul sind keine Beiträge der Gemeinde vorgesehen. Ein weiterer Vertragsbestandteil regelt die Information und Sozialberatung. Hiefür wird ein Grundkostenbeitrag von Fr. 2.50 pro Einwohner/in (bisher Fr. 1.50) und Fr. 55.00 (nebst Fr. 80.00 des Bundes) pro effektiv geleistete Stunden für Seniorinnen und Senioren aus Untereggen geleistet. Zu diesem Betrag gehört auch die Abgeltung der administrativen Dienste durch Sozialzeit-Engagierte. Diese Dienstleistung richtet sich ausschliesslich an Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre administrativen Geschäfte selbständig zu erledigen und die in finanziell sehr bescheidenen Verhältnisse leben (in der Regel EL-Beziehende). Diese Kosten werden durch Beiträge pro Stunde (Klient/in: Fr. 40.– / Gemeinde: Fr. 40.–) finanziert. Schliesslich wurde auch die bereits bisher angebotene Hilfe und Betreuung zu Hause geregelt. Diese wird mit Fr. 30.00 durch die Betreuten und Fr. 16.00 durch die Gemeinde finanziert. Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Jedes Modul kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die entstehenden Mehraufwendungen von rund Fr. 1‘700.00 werden in das Budget 2023 aufgenommen. Wiederkehrende neue Ausgaben liegen gemäss Anhang zur Gemeindeordnung in der Befugnis der Bürgerschaft. Die Genehmigung des Budgets 2023 durch die Bürgerschaft bleibt deshalb dem neuen Dienstleistungsvertrag vorbehalten.


pro senectute
 

Datum der Neuigkeit 16. Sept. 2022

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