Vollzugsbeginn des neuen Abfallreglements
Am 25. Februar 2022 lief die Referendumsfrist für das neue Abfallreglement der Gemeinde Untereggen unbenutzt ab. Das Reglement ist damit rechtsgültig.
Der Gemeinderat hat davon an seiner Sitzung vom 22. März 2022 Kenntnis genommen und den Vollzugsbeginn auf den 1.April 2022 festgelegt. Die Bestimmungen zum Vollzug des Abfallreglements mit Anhängen werden ebenfalls erlassen und ab 1. April 2022 in Kraft gesetzt.
Die amtliche Bekanntmachung von Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn erfolgt gestützt auf Art. 6 des Gemeindegesetzes.
Gemeinderat Untereggen
Dokument Abfallreglement_und_Vollzugsbestimmungen_Untereggen.pdf (pdf, 1384.0 kB)
Datum der Neuigkeit 11. Apr. 2022