Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen überarbeitet und dem Referendum unterstellt
Beim Gespräch mit dem neuen Feuerungskontrolleur ab 1.1.2022, Michael Frei, Thal, hat sich gezeigt, dass unser Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen vom 21. Dezember 1993 durch zwischenzeitliche Änderungen des übergeordneten Rechts nicht mehr anwendbar ist. Der Gemeinderat hat ein neues, schlankes Reglement erarbeitet. Weder aufgrund des Wortlautes des neuen Reglementes noch aufgrund des Deckungsgrades ist eine Anpassung der Gebührenansätze notwendig. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerungen ändert sich durch die neue rechtliche Grundlage nichts.
Datum der Neuigkeit 14. Jan. 2022