Feuerschutzreglement überarbeitet und dem Referendum unterstellt
Das aktuelle Feuerschutzreglement der Gemeinde Untereggen datiert vom 28. Juni 2011. Seit dem 1. Januar 2021 sind das neue Gesetz über den Feuerschutz (abgekürzt FSG) und die dazugehörige Verordnung (FSV) in Vollzug. Die neue übergeordnete Gesetzgebung gilt es im Feuerschutzreglement umzusetzen. Der Verband St. Galler Gemeindepräsidien hat ein Muster-Reglement zur Verfügung gestellt. Dieses wurde auf die Verhältnisse in Untereggen angepasst. Beim Mass der Übungspflicht, welches als „Dienstpflicht erfüllt“ gilt und welches Mass erfüllt sein muss, damit das Dienstjahr bei der Gesamtdienstleitungspflicht angerechnet wird, wurde die Lösung der Stadt St. Gallen eingesetzt. Damit besteht Rechtsgleichheit mit der Milizfeuerwehr St. Gallen, zu der unser Einsatzelement gehört. Die Mindestersatzabgabe auch für Steuerpflichtige ohne einfache Steuer von Fr. 50.00 gemäss früherem Beschluss des Gemeinderates, wurde unverändert eingesetzt. Das neue Reglement ist schlanker gehalten als das aktuelle. Es beschränkt sich auf notwendige Bestimmungen in Bereichen, in denen das Gesetz den Gemeinden Spielraum gibt.
Datum der Neuigkeit 14. Jan. 2022