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23.04.2024 17:04:40


Lärm, Lebhäge, Sträucher und Bäume können die Wohnqualität beeinträchtigen

Lärm

In der Gemeinde Untereggen gibt es kein Reglement mit detaillierten Vorschriften gegen Alltagslärm. Allgemein gilt aber Folgendes: Nehmen Sie beim Rasenmähen und Heckenschneiden Rücksicht auf lhre Nachbarn. Mähen Sie lhren Rasen nicht während der Mittagszeit von 12.00 - 13.00 Uhr sowie abends ab 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen
sind diese Aktivitäten nicht erlaubt, an Samstagen wird ab dem späteren Nachmittag Zurückhaltung erwartet. Auch empfehlen wir zur Vermeidung von Konflikten in der Nachbarschaft auf Lärm aus Gartenparties oder ähnlichem nach 21.00 Uhr zu verzichten.

Grenzabstände bei Anpflanzungen

Das Gesetz definiert die notwendigen Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und weiteren Anpflanzungen gegenüber privaten Nachbargrundstücken. So müssen z.B. Lebhäge wenigstens 45 cm von der Grenzlinie angepflanzt und alljährlich gestutzt werden. Sie dürfen nicht mehr als die Höhe von 1.20 m erreichen. Je näher ein Baum an die Grundstücksgrenze gepflanzt wird, desto niedriger muss seine Baumkrone gehalten werden: Zierbäume und Sträucher in Gärten sowie Zwergobstbäume sind, wenn sie näher als 1.50 m von der Grenzlinie gepflanzt werden, auf die Höhe von 2.40 m zu beschränken. Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, sowie Nussbäume sind in einer Entfernung von 6.00 m, hochstämmige Obstbäume in einer Entfernung von vier Meter und fünfzig Zentimeter, Obstbaum-Halbhochstämme in einer Entfernung von drei Meter von der Grenze zu pflanzen.

Diese Vorschriften über die Grenzabstände bei Anpflanzungen sind rein privatrechtlicher Natur, da das Nachbarrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) bzw. deren Vollzugsvorschriften im EGzZGB geregelt sind. Die Gemeinde bzw. die Bauverwaltung ist nicht für den Vollzug dieser privatrechtlichen Abstandsvorschriften zuständig. Allfällige Streitigkeiten sind mittels schriftlichem Gesuch direkt beim Vermittler (Friedensrichter) zu deponieren.



Datum der Neuigkeit 12. Mai 2023
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